Die Bundesregierung hat die Zustimmung zu einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erteilt. In der GOZ sind alle zahnärztlichen Leistungen geregelt, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die neue Gebührenordnung gilt ab dem Jahresbeginn 2012.
Wen trifft die neue GOZ?
Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte betrifft Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenkassen gleichermaßen. Die nicht durch die GKV erstattungsfähigen Behandlungskosten müssen die Patienten alleine tragen, sofern sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. In der privaten Krankenversicherung sehen viele Tarife bei Zahnarztkosten eine nur anteilige Behandlung vor. Zusätzlich werden höhere Aufwendungen durch die private Zusatz- und Krankenvollversicherung mittelfristig zu erhöhten Beiträgen führen. Private Krankenkassen erwarten eine Zunahme der Kosten für die zahnärztliche Behandlung um vierzehn bis zwanzig Prozent. Positiv an der neuen GOZ zu bewerten ist, dass sie mehrere bislang nicht eindeutig definierte Leistungen erstmals aufführt.