Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen appelliert angesichts der stetigen Zunahme der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an den Gesetzgeber, deren Beschränkung im geplanten Patientenrechtestärkungsgesetz zu verankern. Seiner Ansicht nach stiften IGeL keinen zusätzlichen Nutzen, vielmehr sei ein zunehmend ökonomisches Interesse der Ärzte zu erkennen. Deshalb machen sich die Krankenkassen dafür stark, eine Einwilligungssperrfrist von einem Tag einzuführen. Erst nach deren Ablauf sollen Patienten IGeL in Anspruch nehmen können, da oftmals die Patientensouveränität aufgrund von Leidensdruck nicht gegeben sei. Zudem wird die Aufsetzung eines Vertrags gefordert, in welchem das Für und Wider klar benannt werden.
IGeL bringen Milliardenumsatz
Das Angebot solcher Leistungen, deren Nutzen wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, spült bereits 1,5 Milliarden Euro in die Ärztekassen. Die Mediziner erfreuen sich dabei an der direkten Zahlung des Patienten, schließlich gehören IGeL aufgrund des fehlenden Nutzenbeweises eben nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen. Die Untersuchung auf Grünen Star und auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs zählen zu den IGeL-Spitzenreitern.