Hörgeräte-Akustiker zocken Kassenpatienten ab? – Frontal21

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Kassenpatienten Zahlen zu hohe Preise für Hörgeräte?

Extra teures Hörgerät statt “Kassengurke”

Das ZDF-Magazin Frontal21 berichtet wieder mal über skandalöse Machenschaften in unserem Gesundheitssystem. Laut den Recherchen von Frontal21 sollen diesmal hörgeschädigte Kassenpatienten beim Erwerb eines Hörgerätes geradezu über den Tisch gezogen werden. Die Übeltäter seien Hörgeräte-Akustiker, die den Hörgeschädigten besonders teure Modelle von Hörgeräten verkaufen wollen. Anstatt den Kassenpatienten die entsprechend preiswerten Kassengeräte anzubieten, deren Kosten im übrigen bis zu 100 % bereits von der Krankenkasse übernommen werden, sollen die gesetzlich Versicherten zum Kauf der viel teureren und vermeintlich besseren Hörgeräte verleitet werden.

Laut Frontal21 greifen die Hörgeräte-Akustiker aus Profitgier dabei zu windigen Tricks. Zum Beispiel werden den Hörgeschädigten extra alte Kassengeräte präsentiert – umgangssprachlich auch als Kassengurke bezeichnet – die zudem absichtlich schlecht eingestellt sind. Auch vor der Aussage, dass die Krankenkassen-Hörgeräte lediglich für sozial schwache Kassenpatienten vorgesehen seien, schienen einige Hörgeräte-Akustiker nicht zurück zu schrecken. Der Spitzenverband der Krankenkassen nimmt gegenüber Frontal21 schriftlich Stellung und hält solche vermeintlichen Machenschaften von Hörgeräteakustikern für skandalös.

Mehr Informationen über die Zuzahlung der Krankenkassen und preiswerte Hörgeräte auf www.hoerhelfer.de

Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten nach einem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro.
Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Sie haben einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörhilfen.
  • Der Anspruch umfasst die Anpassung, das Testen der Geräte, die Wartung der Geräte und die Reparatur.
  • Die Hörhilfen müssen geeignet und qualitativ hochwertig und medizinisch notwendig sein.
  • Mehrkosten aufgrund eines höherwertigen Gerätes und eines sonst besonderen Gerätes, das nicht medizinisch notwendig ist, muss der Versicherte selber tragen.

Dieser Zuschuss bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Krankenkassen in der Regel eine Hörhilfe finanzieren. Wie viel die Hörgeräte dann im Einzelnen kosten dürfen, hängt zusätzlich von den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Akustikern ab.

 

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