Das Bundesversicherungsamt (BVA) äußert sich deutlich zu den aktuellen Vorfällen, die den Krankenkassenwechsel der City-BKK-Mitglieder betreffen und beruhigt die betroffenen Mitglieder. Alle Krankenkassen müssen die Pflichtversicherten, die aufgrund der Schließung der Betriebskrankenkasse City BKK zu einem Wechsel gezwungen sind, aufnehmen bzw. übernehmen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes.
Jegliches Fehlverhalten seitens der aufnahmeunwilligen Krankenkassen sei rechtswidrig und solle zumindest beim jeweiligen Vorstand der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt zur Beschwerde gebracht werden.
Bildquelle: City BKK