Beitragsbemessungsgrenze 2012: Höhere GKV-Beiträge für Besserverdiener

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neue Beitragsbemessungsgrenze 2012

BBG: Beitragserhöhung für gesetzlich versicherte Besserverdiener

In Anlehnung an die Lohnentwicklung wird einmal jährlich die Berechnungsgrundlage für die Sozialabgaben angepasst. Hiervon betroffen ist auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Anstieg der Löhne und Gehälter steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab 2012 für die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung in Zahlen

Der Anstieg der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird um drei Prozent steigen. In Zahlen heißt das, dass 2011 die Beitragsbemessungsgrenze auf 44.550 Euro festgelegt wurde und ab dem kommenden Jahr 45.900 Euro betragen wird. Das entspricht einem Bruttogehalt von 3.825 Euro im Monat. Für Arbeitnehmer bedeutet das einen maximalen Mehranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung von 313,65 Euro pro Monat. Arbeitnehmer, die mehr als 45.900 Euro brutto im nächsten Jahr verdienen, zahlen also automatisch höhere Beiträge ohne zusätzliche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.

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