Die externe Abrechnung für Zahnärzte nimmt weiter zu, dies sorgt auch dafür, dass das Personal entlastet wird. Eines der wichtigsten Bereiche stellt auch die Dokumentation dar, denn die zahnärztliche Abrechnung ist sicherlich auch eine Fehlerquelle und insgesamt sehr zeitaufwendig.
Welche Abrechnungsarten gibt es für Zahnärzte?
Zahnarztpraxen haben viele verschiedene Abrechnungsarten, dies kann je nach Personal und zeitlichen Ressourcen entschieden werden. Wer sich erst neu an dieses Thema heranwagt, wird aber eher zu Beginn für ein kleineres Paket entscheiden. Die Vollabrechnung kann zum Beispiel vor Ort erledigt werden oder über einen Fernzugriff, dabei wird eine Fachkraft die Abrechnungen übernehmen und sich über jegliche Belange kümmern. Das reicht von der Erstellung und Abrechnung der Heil- und Kostenpläne und geht über die gewöhnlichen Abrechnungen, welche monatlich oder quartalsweise erstellt werden müssen.
Bei der Teilabrechnung wiederum definiert der Praxisinhaber jeweils den genauen Bedarf. Wenn zum Beispiel gewünscht ist, dass die Heil- und Kostenpläne übernommen werden sollen, dann kann das von dem jeweiligen Dienstleister übernommen werden. Dies ist für die Praxis bereits eine große Entlastung. Sicherlich gibt es aber auch Praxisinhaber, welche die Kontrolle nicht vollständig abgeben möchten. Das wäre zwar bereits auch mit der Teilabrechnung getan, jedoch steht auch die Möglichkeit, dass eine (Online-)Schulung für das Praxisteam erfolgt.
Welche Vorteile hat die Praxis durch dieses Konzept?
Die Vorteile entstehen für die Praxis daraus, dass sich qualifiziertes Personal um die Schulungen oder um die Abrechnungen kümmert. Fehlerhafte Abrechnungen sind damit nicht mehr möglich. Zudem muss im Krankheitsfall nicht mehr nach einem Ersatz gesucht werden, somit entfällt ein Stressfaktor im Fall des Falles. Die externe Abrechnung hat auch den Vorteil, dass zugleich auch die Rechnung an den Patienten versendet wird mit inkludierten Mahnwesen. So ist ein zeitnaher und reibungsloser Geldeingang gesichert. Ein weiterer Faktor ist zusätzlich, dass es auch zu einer beratenden Funktion kommt.
Sollte es zu Problemen kommen, dann ist eine erfahrene Fachkraft nur ein Telefongespräch entfernt. Dafür ist es dann aber auch wichtig, dass der Dienstleister auch tatsächlich weiß, was er denn tut. Über positive Mundpropaganda kann ein solcher Dienstleister ermittelt werden.
Häufige Fehlerquelle: Falsche Abrechnung
In der Regel hat beispielsweise eine städtische Praxis viele Kassenpatienten, je nach Region könnte ein Privatpatient eher eine Seltenheit sein. Eine häufige Fehlerquelle ist, dass eine falsche Abrechnung erfolgt. Ein Kassenpatient muss nämlich über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zur Prüfung eingereicht werden, diese rechnet dann mit den einzelnen Krankenkassen ab, zusätzlich werden die erbrachten Leistungen an den Zahnmediziner bezahlt.
Bei einem Kassenpatienten ist es zumeist so, dass Heilverfahren oder Zusatzleistungen auch hinzugefügt werden, welche dann aber gar nicht oder nur zum Teil von der privaten Kasse abzurechnen ist. In diesem Fall ist es auch wichtig, dass der Patient zuvor aufgeklärt wird, damit es eben nicht zu Missverständnissen kommt. In einem solchen Fall geschieht die Abrechnung ebenfalls über das System für Privatpatienten, welcher der „Gebührenordnung für Zahnärzte“ zugrunde liegt. Dies wird angewendet bei Teilen, welche nicht durch die Krankenkasse gedeckt ist. Darum ist es wichtig, dass in diesem Bereich auch als Praxisinhaber sich fortgebildet wird.