Verpackte Bio-Produkte müssen mit neuem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden
Ab dem 1. Juli 2010 gilt eine neue europäische Öko-Verordnung, nach der verpackte Bio-Lebensmittel mit einem europaweit gültigen Bio-Siegel gekennzeichnet werden müssen. 12 weiße Sterne auf einem grünen Blatt und ein zusätzlicher Code der Öko-Kontrollstelle (zum Beispiel: DE-ÖKO-000 für Produkte aus ökologischer Landwirtschaft in Deutschland) sollen ökologische Qualität garantieren. Allerdings bezweifelt die Verbraucherzentrale Hessen, dass der ökologisch bewusste Verbraucher einen großen Nutzen aus dieser neuen EU-Kennzeichnung zieht. Schließlich muss einerseits die Zutatenmenge, anders als zum Beispiel bei Bioland, Demeter und Naturland, lediglich zu 95 % aus ökologischer Landwirtschaft bezogen werden, zum anderen blieben die Angaben über die Herkunft der Rohstoffe weiterhin unzureichend. Die bekannten Siegel der deutschen Bioverbände behalten übrigens ihre Gültigkeit.