PID – Gentest bei künstlicher Befruchtung ethisch umstritten

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Präimplantationsdiagnostik (PID) löst ethische Diskussion aus

Unlängst hat der Bundesgerichtshof aufgrund nicht ausreichender Festlegungen im seit 1990 bestehenden Embryonenschutzgesetz entschieden, dass die so genannte Präimplantationsdiagnostik und somit auch genetische Tests an Embryonen zulässig sind. Experten vermuten allerdings, dass künstliche Befruchtung durch Verfahren der Samenübertragung, wie zum Beispiel In-Vitro-Fertilisation oder Insemination, im Zusammenhang mit unkontrollierter pränataler Diagnostik zu einem nennenswerten ethischen Problem in unserer leistungsorientierten Gesellschaft werden kann. Die Grenzen zur gewollten Produktion von so genannten Designerbabys könnten verschwimmen und letztendlich übertreten werden. Selbst die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sind sich im Thema PID höchst uneinig, von Unionsseite soll es sogar Forderungen nach dem Verbot der Präimplantationsdiagnostik geben. Zudem müsse das unzureichende Embryonenschutzgesetz durch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz ersetzt werden.

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